Klasse A
WIR SCHULEN AUF
AUFSTIEG VON KLASSE A2:
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse A2
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
 
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 24 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel
- mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse A2
- FAHRERLAUBNIS vor dem 01.04.1980 erworben
DIREKTEINSTIEG:
- Alter : 24 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel
Es darf gefahren werden:
  Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem
  Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH
  von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung 
   von mehr als 15 kW.







