Klasse CE

Fahrerlaubnis: Klasse C

Mindestalter:

- 21 Jahre
- 18 Jahre / Vorraussetzung:
    nach erfolgter Grundqualifikation § 4 Abs.1 BKrQK

staatlich anerkannten Ausbildungsberuf:

  • Berufskraftfahrer / in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb.

     Es darf gefahren werden:

     mit Klasse C

      Mitführen von Anhängern:
       -  alle Anhänger über 750 kg zGM

      eingeschlossene Klassen:

     - Klasse C1E , BE, T


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